Terms of Business (German)

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Gastaufnahmevertrag


Die vom Gast veranlasste und vom Hotel angenommene Zimmerreservierung begründet zwischen beiden ein Vertragsverhältnis, den sogenannten Gastaufnahmevertrag (Beherbergungsvertrag). Die Vertragspartner sind verpflichtet zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig, auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist.


Nach Gesetz und ständiger Rechtsprechung beinhaltet er unter anderem folgende Regelung:

  • Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald das Zimmer bestellt und zugesagt worden ist.
  • Das Hotel ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung des Zimmers gleichwertigen Ersatz zu besorgen.
  • Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen den vereinbarten Preis zu bezahlen, abzüglich 20%. Das Hotel wird nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Zimmer nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um den Gast von seinen Vertragsverpflichtungen zu befreien.
  • Gerichtsstand ist Göttingen.

ODR-Decree:
Online Dispute Resolution of the European Commission:
https://webgate.ec.europa.eu/odr
http://ec.europa.eu/consumers/odr
(European decree to resolve disputes out-of-court.)




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